Definitive Regelung Stellvertretungskompetenz in BS

Liebe Studierende bzw. angehende Apothekerinnen und Apotheker,

ich erfuhr heute Abend, dass gemäss Beschluss des Regierungsrates für den Kanton BS nun Klarheit besteht bezüglich der eingeschränkten Stellvertretung. Der neue Text in der Verordnung, die ab 1. September in Kraft tritt, wird folgendermassen lauten:

siehe Beschluss Regierungsrat BS, gültig ab 1.9.18

Mit besten Grüssen

K.Hersberger

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